Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Coesfeld

Kinder- und Jugendförderplan für Coesfeld 2021 – 2025:

 Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendfördergesetz – (3. AG-KJHG-KJFöG) verabschiedet und die Kommunen verpflichtet, einen örtlichen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der jeweils für die Dauer einer Wahlperiode festzuschreiben ist.

Der neue Kinder- und Jugendförderplan wurde am 09.03.21 im Jugendhilfeausschuss und am 25.03.21 im Rat verabschiedet und ist bis einschließlich 2025 gültig. Dargestellt sind alle Handlungsfelder, Ziele und Schwerpunkte der Coesfelder Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus werden Querschnittsaufgaben sowie aktuelle Herausforderungen beschrieben und die finanzielle und personelle Ausstattung zur Ausführung der Aufgaben festgelegt.

An der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes wurden Vertreter von Vereinen, kirchlichen Verbänden, und weiteren anerkannten Trägern der Jugendhilfe beteiligt. Er umfasst auch die Förderung der Jugendarbeit Freier Träger. Die neuen Richtlinien sind dem Plan angehängt.

Der hier vorliegende Förderplan ist als Richtschnur für die Coesfelder Kinder- und Jugendarbeit der nächsten Jahre zu verstehen. Gesellschaftliche und jugendpolitische Entwicklungen werden laufend berücksichtigt, Aufgaben danach priorisiert und ausgerichtet.

Zum Download des Coesfelder Kinder- und Jugendförderplans klicken sie hier:       Kinder- und Jugendförderplan Stadt Coesfeld 2021 – 2025

 

Förderrichtlinien:

Freie Träger und Verbände in Coesfeld bieten eine große Palette von Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten für Kinder und Jugendliche und fördern dadurch die Verantwortung und die Selbstständigkeit junger Menschen sowie das Engagement für die Gemeinschaft z. B. im Verein oder der Gemeinde. Von Messdienergruppen über Sportvereine bis hin zum THW gibt es in Coesfeld Vereine und Verbände mit den unterschiedlichsten Inhalten und Angeboten, die zum größten Teil von dem großen Engagement ehrenamtlicher Kräfte getragen werden.

Auf Grundlage der Rückmeldungen von Vertreter:innen Freier Träger wurden die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Coesfeld vollständig überarbeitet. Eine Vereinheitlichung der Förderrichtlinien von Kreis und Stadt Coesfeld ist nahezu komplett gelungen und die Jugendarbeit Freier Träger damit für die nächsten Jahre finanziell abgesichert. Die kompletten Förderrichtlinien können hier heruntergeladen werden.

Unabhängig von der Regelförderung wurden Sonderregelungen für die Zeit der Pandemie beschlossen. Die Ergänzungen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.

Die Antragsformulare finden Sie hier:

51_kinder-und-jugendfoerderung_antrag_betreuerliste 51_kinder-und-jugendfoerderung_antrag_programmablauf

51_kinder-und-jugendfoerderung_antrag_teilnehmerliste

51-15Antragsvordruck_der_Jugendmter_im_Kreis_Coesfeld_2015_3

51-15Verwendungsnachweis_KJF_der_Jugendmter_im_Kreis_Coesfeld_2015_1

 

FunTicket – Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard – JULEICA

 Ehrenamtliches Engagement wird belohnt.

Zum Beispiel mit dem FunTicket für Bus und Bahn im Münsterland. Damit können ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter bis einschl. 20 Jahre vergünstigt den ÖPNV im Münsterland nutzen.

Das vergünstigte FunTicket wurde zur Förderung für JULEICA-Inhaberinnen durch den Kreistag beschlossen und wird zusammen mit den Städten Dülmen und Coesfeld den Partnern Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland, Fachbereich Bus, dem Vertriebspartner RVM (Regionalverkehr Münsterland GmbH) und der Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. bis auf Weiteres umgesetzt

Alle Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA (unabhängig von der ausstellenden

Stelle), die im Kreis Coesfeld ehrenamtlich tätig sind und im jeweiligen Geltungsmonat 20 Jahre alt oder jünger sind, können über das beiliegende Bestellformular Das FunTicket bestellen.

Informationen zum Ticket finden Sie auch hier: http://coe.li/funticket

Bestellungen sind ab sofort möglich. Die Bestellungen für die Tickets müssen grundsätzlich bis zum 10. des Vormonats des ersten Geltungsmonates bei der Sportjugend eingehen. Parallel mit der Ausstellung der Tickets erfolgt eine Rechnungsstellung durch die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld.

Für Rückfragen zum Bestellverfahren wenden Sie sich bitte an die Sportjugend

im Kreissportbund Coesfeld e.V. unter sportjugend@ksb-coesfeld.de.

Bestellformular_Juleica-Funticket_ausfüllbar

 

Aufholen nach Corona:

Zahlreiche Studien haben es gezeigt: Unter den pandemiebedingten Einschränkungen haben Kinder und Jugendliche besonders gelitten. Daher haben Bund und Länder das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt.

Die Fördersäule III des Programms will neue und zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglichen, um Gemeinschaft und soziales Miteinander wieder erlebbar zu machen.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Coesfeld für das Jahr 2021 rd. 13.400 € und für 2022 rd. 26.800 € zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche konzipieren und durchführen zu können.

Der größte Teil der Fördermittel soll an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe weitergegeben werden. Alle anerkannten Vereine, die Jugendarbeit vorhalten, können bis zu 1.000 € beantragen. Je nachdem, wie viele Anträge eingehen, kann der Förderbetrag auch niedriger oder sogar höher ausfallen.

Die Mittel sollen in erster Linie die Umsetzung von Veranstaltungen ermöglichen, die Begegnung, soziales Miteinander und gemeinsames Spiel, Bewegung und kreatives Tun fördern. Beispiele hierfür sind Ausflüge, Fahrten, Dankeschön – Aktionen für Ehrenamtliche, Kinder- oder Jugendtheateraufführungen, Workshops, Winter- oder Weihnachtsaktionen, pädagogische oder gemeinnützige Projekte.

50 % des Zuschusses (max. 500 €) kann auch für Anschaffungen genutzt werden, die für die Kinder- und Jugendarbeit notwendig sind oder das bisherige Angebotsspektrum erweitern.

Hier finden Sie alle Formulare zur Nutzung der Fördergelder:

2021_2022_Aufholen_Abrechnungsliste

2021_2022_Aufholen_Teilnehmendenliste

2021_2022_Aufholen_Verwendungsnachweis

Antragsformular_Aufholen nach Corona_Stadt Coesfeld_2022_ausfüllbar

 

 

Ihre Fragen zu den neuen Förderrichtlinien sowie den Corona-Sonderregelungen beantworten:

Heike Feldmann

Tel.: 02541 – 939 2310 (vormittags)

heike.feldmann[at]coesfeld.de

und

Sabine Wessels

Tel: 02541 – 939 2229

sabine.wessels[at]coesfeld.de