FAQ (oft gestellte Fragen)

Im folgenden werden oft gestellte Fragen beantwortet und weiterführende Websiten angegeben:

 

Wie lange darf mein Kind in Gaststätten/ Diskotheken sein?

In Gaststätten und Diskotheken dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren bis 24.00 Uhr aufhalten. Unter 16-jährigen ist der Aufenthalt verboten. Bei anerkannten Trägern von Jugendhilfen dürfen Kinder unter 14 jahren bis 22.00 uhr und für Kinder unter 18 Jahren bis 24.00 uhr erlaubt. Weiter Informationen  hier.

 

Darf mein Kind sich in Spielhallen aufhalten?

Der Aufenthalt in Spielhallen ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausnahmslos verboten.Weiter Informationen  hier.

 

Wie kann mein Kind sein Taschengeld aufbessern?

Jobben ist ab 13 Jahren erlaubt, mit nur jeweils 2 Stunden Arbeit pro Tag im Zeitraum von 06.00 bis 18.00 Uhr. Die Schulzeit darf nicht beeinträchtigt werden.

Für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren darf man nicht 40 Stunden in der Woche arbeiten und nur im Zeitraum von 6.00-22.00 Uhr.

Weitere Infos hier.

 

Darf mein Kind sich Piercen bzw. einen Tattoo stechen lassen?

Für unter 18-Jährige können Tattoos und Piercings  nur mit der Einverständniserklärung der Eltern gestochen werden. Weitere Informationen hier.

 

Darf mein Kind mit seinem Freund/in sexuell aktiv sein?

Alle sexuellen Handlungen (Oral, Anal, Petting und Sex) sind unter 14 Jahren verboten. Ab 14 Jahren darf man mit Partnern bis 21 Jahren sexuell aktiv sein. Sobald beide Partner  volljährig sind, dürfen sexuelle Aktivitäten zwischen Ihnen stattfinden.

 

Darf mein Kind Bier trinken bzw. kaufen?

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Bier uns Sekt in Begleitung des Erziehungsberechtigten trinken. Ab 16 Jahren darf man nicht-brantweinhaltige Getränke (Bier,Wein, Sekt, etc.) käuflich erwerben und konsumieren.  Mit Beginn der Volljährigkeit dürfen Jugendliche allerart Alkohohl konsumieren.Weiter Informationen  hier.

 

Ist Rauchen für unter 18-jährige erlaubt?

Weder Shisha,Zigaretten noch E-Zigaretten (Tabakwaren etc.) sind für unter 18-Jährige erlaubt. Weiter Informationen  hier.

 

Was sind die Richtlinien für das begleitete Fahren ab 17?

Der Fahrschüler darf frühestens ein halbes Jahr vor seinem 17. Geburtstag mit dem Fahrunterricht beginnen. Der Begleiter muss mind. 30 Jahre alt sein und 5 Jahre lang den Führerschein besitzen. Des Weiteren darf man nur einen Punkt in Flensburg haben.Während der Fahrt darf der Begleiter nicht über 0,5 Promille haben. Weitere Informationen hier.

 

Darf mein Kind alleine abends ins Kino gehen?

Filme dürfen nur gemäß der Altersangabe angesehen werden. Unter 14-Jährige dürfen bis 20 Uhr einen Film ansehen, unter 16-Jährige bis 22.00 und unter 18-Jährige bis 24.00 Uhr.Weiter Informationen  hier.